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RICHTLINIE (EU) 2019/1937

Unterstützung eines internen EU-Hinweisgeberverfahrens

LucenOne strukturiert die zentralen operativen Schritte eines internen Hinweisgeberverfahrens im Zusammenhang mit der Richtlinie (EU) 2019/1937.

AktualisiertSeptember 2026

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 behandelt unter anderem interne Kanäle, Vertraulichkeit, Folgemaßnahmen, Datenschutz und Aufbewahrung. LucenOne bündelt die operativen Funktionen, um diese Bereiche in einem kohärenten und nachvollziehbaren Workflow zu organisieren.

Überprüfbare Punkte

Interner Kanal — Artikel 9

Der Meldeworkflow kann Eingang, Bestätigung, Benennung zuständiger Bearbeiter und Nachvollziehbarkeit der Bearbeitungsschritte unterstützen.

Vertraulichkeit — Artikel 16

Gesteuerte Zugriffe, Bereichsisolierung und rollenbasierte Berechtigungen unterstützen die Vertraulichkeit von Identität und Meldeinformationen.

Datenschutz — Artikel 17

Datenminimierung, Zugriffskontrolle, Zweckbindung, Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrungsprinzipien sind Teil des Plattformdesigns.

Aufbewahrung — Artikel 18

Fall und Verlauf können die für die Nachverfolgung erforderlichen Elemente nach den Regeln der Organisation und dem anwendbaren Recht festhalten.

Folgemaßnahmen und Untersuchung

Qualifizierung, Belege, Zeitachsen, Interviews und Untersuchungsarbeit können in operativer Kontinuität verwaltet werden.

Menschliche Aufsicht

Zulässigkeit, rechtliche Qualifizierung, Maßnahmen und Letztentscheidungen bleiben in der Verantwortung der zuständigen Personen.

Eine strukturierte Umsetzung des internen Hinweisgeberverfahrens

LucenOne unterstützt die Organisation von Kanälen, Rollen, Kommunikation, Nachverfolgungsfristen, Belegen und Nachvollziehbarkeit und integriert die Bearbeitung von Hinweisen in den Governance-Rahmen der Organisation.

Möchten Sie LucenOne in Ihrem eigenen Kontext prüfen?

Wir können diese Punkte mit Ihren Anforderungen an Sicherheit, Governance, Hinweisgebersysteme und Untersuchungen abgleichen.