Die Richtlinie (EU) 2019/1937 behandelt unter anderem interne Kanäle, Vertraulichkeit, Folgemaßnahmen, Datenschutz und Aufbewahrung. LucenOne bündelt die operativen Funktionen, um diese Bereiche in einem kohärenten und nachvollziehbaren Workflow zu organisieren.
Überprüfbare Punkte
Interner Kanal — Artikel 9
Der Meldeworkflow kann Eingang, Bestätigung, Benennung zuständiger Bearbeiter und Nachvollziehbarkeit der Bearbeitungsschritte unterstützen.
Vertraulichkeit — Artikel 16
Gesteuerte Zugriffe, Bereichsisolierung und rollenbasierte Berechtigungen unterstützen die Vertraulichkeit von Identität und Meldeinformationen.
Datenschutz — Artikel 17
Datenminimierung, Zugriffskontrolle, Zweckbindung, Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrungsprinzipien sind Teil des Plattformdesigns.
Aufbewahrung — Artikel 18
Fall und Verlauf können die für die Nachverfolgung erforderlichen Elemente nach den Regeln der Organisation und dem anwendbaren Recht festhalten.
Folgemaßnahmen und Untersuchung
Qualifizierung, Belege, Zeitachsen, Interviews und Untersuchungsarbeit können in operativer Kontinuität verwaltet werden.
Menschliche Aufsicht
Zulässigkeit, rechtliche Qualifizierung, Maßnahmen und Letztentscheidungen bleiben in der Verantwortung der zuständigen Personen.
Eine strukturierte Umsetzung des internen Hinweisgeberverfahrens
LucenOne unterstützt die Organisation von Kanälen, Rollen, Kommunikation, Nachverfolgungsfristen, Belegen und Nachvollziehbarkeit und integriert die Bearbeitung von Hinweisen in den Governance-Rahmen der Organisation.